50+1-Regel durchsetzen – Jetzt! – Fanszenen Deutschlands
Am heutigen Dienstag hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, den Rausschmiss von Martin Kind als Geschäftsführer bei Hannover 96 bestätigt. Der Vorstand des Muttervereins hatte Martin Kind im Sommer 2022 mit sofortiger Wirkung abberufen, dagegen wehrte sich dieser vor Gericht und bekam bei den regionalen Gerichten mehrfach Recht. Erst vor dem BGH hat sich der Mutterverein ganz im Sinne der 50+1-Regel, deren Beachtung und Verteidigung durch den Vorstand auf eindeutigen Mitgliederwunsch auch in der 96-Vereinssatzung verankert wurde, unternehmens- und verbandsrechtlich durchsetzen können. Zwar bleibt Martin Kind der hannoverschen Fußballwelt weiterhin als Geschäftsführer der Investorengesellschaft und der Stadiongesellschaft erhalten. Allerdings unterliegt er in dieser Rolle nach §2 Absatz 1i der DFL-Lizenzordnung ebenfalls der Geschäftsführung der Profigesellschaft, die dort die maßgebliche Kontrolle haben muss.
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